Förderung durch die KfW-Förderbank
Die KfW-Förderbank unterstützt energiebewusstes Bauen und energiesparende Modernisierungsmaßnahmen
im Altbau mit speziellen Förderprogrammen, sofern es sich um Maßnahmen an Wohngebäuden
(wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden) handelt, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt wurde.
Damit Zuschüsse oder günstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch genommen werden können,
sind oftmals Bestätigungen über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Eignung der geplanten Maßnahmen
von einem sachverständigen Energieberater notwendig. Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Nach antragsgemäßer Durchführung der Maßnahmen sind diese durch Einreichen eines ausgefüllten Formulars
(Fachunternehmererklrung) zu bestätigen.
Durch die Zulassung als Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
sowie in der EnergieeffizienzExperten - Liste der Dena ist es möglich, für notwendige Änderungen und Modernisierungsmaßnahmen
im Altbau die notwendigen Bestätigungen auszustellen und einzureichen.
Die Förderkredite 151 und 152 können noch bis 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden,
der Investitionszuschuss 430 "Energieeffizient Sanieren" wird seit 01.01.2021 nicht mehr gewährt.
Der Zuschuss 431 "Baubegleitung" kann noch bis zum 30.06.2021 beantragt wrden.
Förderungen durch die KfW-Förderbank
Folgende Förderungen laufen noch bis zum 30.06.2021
oder werden seit dem 01.01.2021 nicht mehr unterstützt!
Für den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses gilt das Programm:Übersicht
- Energieeffizient Bauen - (KfW-Effizienzhaus) 153 Kredit
Für energiesparende Modernisierungsmaßnahmen im Altbau/Bestand gelten folgende Programme:
Übersicht Finanzierungsangebote- Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit (151/152)- Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus 151 oder Einzelmaßnahmen 152 - Kredit- Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 430 Zuschuss- Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 430 Zuschuss- Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung 431 (->Merkbltter und Richtlinien)(kombinierbar mit dem Zuschuss für die BAFA-Vor-Ort-Beratung sowie mit denProgrammen zur geförderten Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus(Programme 151 und 430) oder zusätzlich zu den Einzelmaßnahmen nach Programm 152sowie zu Energieeffizient Bauen - Kredit 153.Der Antrag auf Förderung ist vor dem Beginn des Vorhabens zu stellen.)
- Anlage zu den Merkblättern der Programme Energieeffizient Sanieren - Kredit (151/152)- Liste förderfähiger Manahmen (151/152/430 Kredit)- Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167);- Stand 01.01.2021 - Merkblatt Ergänzungskredit
Hinweis zu den Zahlenwerten des KfW-Förderprogramms:
Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 liegt der Jahresprimärenergiebedarf bei höchstens 70 % eines vergleichbaren Neubaus,
der nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut wird. Deshalb benötigt ein KfW-Effizienzhaus 70
im Vergleich zum GEG-Neubau weniger Energie für Heizung und Warmwasser.
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)"
Einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021
sowie zu den bereits seit dem 01.01.2021 geltnden Neuregelungen
findet man bei der KfW in der Rubrik Inlandsförderung unter "Bundesförderung für effiziente Gebäude"
sowie beim BMWI unter "Bundesförderungen für effiziente Gebäude"
"Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)" (vom 17.12.2020)
Alle einzelnen enrgetischen Maßnahmen der BEG EM werden seit dem 01.01.2021 vom BAFA mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert.
Der Zuschuss entspricht der Höhe des Tilgungszuschusses beim KfW-Kredit.