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Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
84164 Moosthenning

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Gutachten über Baumängel und Bauschäden



In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder
handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien.
Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln.
Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen "Totalschaden" des Gebäudes führen.

Schäden sind nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch für alle Beteiligten mehr
als lästig. Besonders unerkannte Bauschäden mindern auf viele Jahre hinaus den
Ertrag und beeinflussen in schädlicher Weise die Bausubstanz.

Jedoch sind nicht alle Schäden an einem Bauwerk durch eine unsachgemäße
Verarbeitung oder falsche Materialien bedingt.
Die Gebäude unterliegen auch einem normalen Verschleiß






 




 















  


Wie bei jedem anderen Gebrauchsgegenstand müssen an einem bestehenden Gebäude
Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, so
zeigt sich dies meist durch einen Schaden.

Neuere Gebäude weisen fast ausschließlich Schäden auf, die auf Ausführungsmängel zurückzu-
führen sind. Gegen solche Bauschäden sollten Sie unbedingt innerhalb der Gewährleistungszeit
des Handwerkers Maßnahmen ergreifen.

Bei älteren Gebäuden sind die Schäden meist auf den früher üblichen, niedrigeren
bautechnischen Standard zurückzuführen.

Die Sachfrage, wodurch ein Mangel oder Schaden entstanden ist, wird bei einem
Bauschadensgutachten analysiert.

Es werden Vorschläge zur Beseitigung des Schadens erarbeitet, die den derzeit gültigen und
anerkannten Regeln der Technik sowie den gültigen Vorschriften entsprechen. Wer letztlich für
diesen Schaden verantwortlich zeichnet, wird in der Regel recht deutlich sichtbar.
Die Entscheidung bezüglich dieser Rechtsfrage wird im Streitfall vom Gericht getroffen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet einen von der Versicherung des Schadensverursachers
beauftragten Sachverständigen zu akzeptieren. Meist wollen Versicherungen nur oberflächliche
"Verschönerungsmaßnahmen" bezahlen. Bestehen aber versteckte - für den Laien nicht
sichtbare - Schäden, müssen Sie die teilweise erst Jahre später auftretenden, notwendigen
Sanierungs- maßnahmen fast immer selbst bezahlen, da Sie die eigentliche Ursache nicht
mehr nachweisen können.

Sie haben als Geschädigter Anspruch auf eine fachgerechte Wiederherstellung des Gebäudes
und einen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Ich biete Ihnen professionelle Hilfe, Mängel rechtzeitig zu erkennen und Abhilfemaßnahmen zu treffen.
Vorausschauendes Handeln lohnt sich für Sie, wenn Ihre Immobilie in die Jahre gekommen ist.



Gutachten über Wertermittlung
Für eine Wertermittlung kann es eine Vielzahl von Gründen geben.
Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Kein Verkäufer möchte zu wenig für seine Immobilie erhalten. Umgekehrt möchte kein Käufer zuviel bezahlen - insbesondere nicht für verdeckte Mängel und Schäden, vorhandene Altlasten oder beim Vorliegen eines nicht für jedermann sofort sichtbaren merkantilen Minderwertes. Bei Zweifel gibt ein Verkehrswertgutachten Aufschluß.
Gutachten über Baumängel und Bauschäden
In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien. Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln.
Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen "Totalschaden" des Gebäudes führen.
Bauzustandsanalyse
Es wird hierbei aufgezeigt, in welchem Zustand sich ein Bauwerk zu diesem Zeitpunkt befindet, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Objekt zu erhalten bzw. in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. ....
Beweissicherung
Im Baugeschehen kommt es leider immer wieder zu Fehlern, die zu Mängeln und Schäden führen.

Diese Mängel zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und die für die beteiligten Bauparteien zu dokumentieren, ist Aufgabe des Beweissicherungsverfahrens. Mit der Beweissicherung wird allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel zur Sicherung von Beweisen über Baumängel, Bauschäden an die Hand gegeben. Es gibt zwei Varianten der Beweissicherung
Gutachterliche Beratung
Die Beratung durch einen unabhängigen Fachmann kann in vielen Bereichen nützlich sein. Sei es die Idee, ein Gebäude einer anderen Nutzung zuzuführen, einen Um- oder Ausbau eines Gebäudes zu erwägen, eine Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben oder eine Bauvoranfrage für ein Grundstück zu stellen. In all diesen Fällen kann der Rat eines fachlich versierten Beraters nicht nur Zeit sondern auch Geld sparen.
Honorar
Seit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2009 - werden in der HOAI die Leistungen der Wertermittlungen von Grundstücken, Gebäuden, anderen Bauwerken bzw. Rechten und Lasten an Grundstücken sowie das Honorar für diese Leistungen nicht mehr umfasst. Das Honorar für diese Leistungen kann seit dem 18.08.2009 ohne preisrechtliche Bindung frei ausgehandelt werden. Die Bundes- und Landesverbände der Sachverständigen sowie sonstige Vereinigungen von
Sachverständigen stellen seitdem an den bis zum 17.08.2009 geltenden § 34 HOAI angelehnte und bewährte Honorarrichtlinien als Grundlage für Honorarvreinbarungen zur Verfügung.
 

Innenarchitektin Brigitte Hallschmid
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Tel.: 08731 / 327165
Tel.: 08731 / 327166
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