Gutachten über Baumängel und Bauschäden
In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder 
handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien. 
Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln. 
Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen "Totalschaden" des Gebäudes führen.
Schäden sind nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch für alle Beteiligten mehr 
als lästig. Besonders unerkannte Bauschäden mindern auf viele Jahre hinaus den 
Ertrag und beeinflussen in schädlicher Weise die Bausubstanz.
Jedoch sind nicht alle Schäden an einem Bauwerk durch eine unsachgemäße 
Verarbeitung oder falsche Materialien bedingt. 
Die Gebäude unterliegen auch einem normalen Verschleiß
Wie bei jedem anderen Gebrauchsgegenstand müssen an einem bestehenden Gebäude 
Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, so 
zeigt sich dies meist durch einen Schaden.
Neuere Gebäude weisen fast ausschließlich Schäden auf, die auf Ausführungsmängel zurückzu- 
führen sind. Gegen solche Bauschäden sollten Sie unbedingt innerhalb der Gewährleistungszeit 
des Handwerkers Maßnahmen ergreifen.
Bei älteren Gebäuden sind die Schäden meist auf den früher üblichen, niedrigeren 
bautechnischen Standard zurückzuführen.
Die Sachfrage, wodurch ein Mangel oder Schaden entstanden ist, wird bei einem 
Bauschadensgutachten analysiert.
Es werden Vorschläge zur Beseitigung des Schadens erarbeitet, die den derzeit gültigen und 
anerkannten Regeln der Technik sowie den gültigen Vorschriften entsprechen. Wer letztlich für 
diesen Schaden verantwortlich zeichnet, wird in der Regel recht deutlich sichtbar. 
Die Entscheidung bezüglich dieser Rechtsfrage wird im Streitfall vom Gericht getroffen.
Sie sind nicht dazu verpflichtet einen von der Versicherung des Schadensverursachers 
beauftragten Sachverständigen zu akzeptieren. Meist wollen Versicherungen nur oberflächliche 
"Verschönerungsmaßnahmen" bezahlen. Bestehen aber versteckte - für den Laien nicht 
sichtbare - Schäden, müssen Sie die teilweise erst Jahre später auftretenden, notwendigen 
Sanierungs- maßnahmen fast immer selbst bezahlen, da Sie die eigentliche Ursache nicht 
mehr nachweisen können.
Sie haben als Geschädigter Anspruch auf eine fachgerechte Wiederherstellung des Gebäudes 
und einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ich biete Ihnen professionelle Hilfe, Mängel rechtzeitig zu erkennen und Abhilfemaßnahmen zu treffen. 
Vorausschauendes Handeln lohnt sich für Sie, wenn Ihre Immobilie in die Jahre gekommen ist.





