Moosthenning/Dingolfing, Kalender - Atom Uhr
Honorar
Es
ist zu unterscheiden, welche Leistung erbracht werden
soll:
-
Wertermittlung z.B. Verkehrswert nach §
194 BauGB oder
-
sonstige Gutachten, bei denen evtl. Mietwerte,
Mängel, Schäden etc. festzustellen
sind.
Wertermittlungen
Hier
richtet sich das (Netto)Honorar nach dem ermittelten
Verkehrswert. Maßgeblich ist hier die Honorartafel
der ZERT
(Vereinigung
zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen
Union ). In welche Schwierigkeitsstufe ein
Objekt einzuordnen ist, muß von Fall zu Fall
schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden.
Grundsätzlich
werden Nebenkosten (Fahrtzeit, Fahrtkosten, Kosten
für Kopien, Fotos, Auslagen etc. sowie gesetzliche
Mehrwertsteuer etc.) gesondert berechnet.
Sonstige
Gutachten
Diese
werden als Zeithonorar abgerechnet. Gültig
ist hier die aktuell geltende
JVEG
unter Beachtung der erhöhten Stundensatzvereinbarung. Eine Anpassung an die Schwierigkeitsstufe
wird auch hier vorgenommen.
Die
Verrechnungssätze liegen derzeit bei netto
Euro 119,00 / Stunde bis netto Euro 126,00 / Std.
zzgl.
19% Mehrwertsteuer.
Grundsätzlich
werden Nebenkosten (Fahrtzeit, Fahrtkosten, Kosten
für Kopien, Fotos, Auslagen etc. sowie gesetzliche
Mehrwertsteuer etc.) gesondert berechnet.
Honorar
bei Privatgutachten
Eine
Vereinbarung einer Vorschusszahlung in einem Sachverständigenvertrag
- auch vor einer Ortsbesichtigung - ist üblich
und zumutbar. Sie verstößt auch nicht gegen § 9 AGBG
(Gesetz des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Der
Auftraggeber muss nach Kündigung bisher geleistete
SV-Arbeiten bezahlen.
Kündigt
der SV den Auftrag nach Vornahme der Ortsbesichtigungen,
weil der Auftraggeber den Vorschuß nicht zahlt,
dann hat der Auftraggeber die bisherigen SV-Leistungen
nach den vertraglich vereinbarten Sätzen zu
vergüten. (AG Görlitz, Urteil 14.7.2000
- 3 C 989/99)
Auch
die Übersendung von Gutachten per Nachnahme
hat das LG Göttingen - 6 F 29/85 - für
zulässig erklärt, wenn aufgrund besonderer
Vertragsbedingungen eine Fälligkeitsabrede
per Nachnahme getroffen wurde. Insofern sei die
Bestimmung des § 641 BGB abdingbar.
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