Moosthenning/Dingolfing, Kalender - Atom Uhr
Förderung
durch die KfW-Förderbank
Die
KfW-Förderbank unterstützt energiebewusstes Bauen
und energiesparende Modernisierungs- maßnahmen im
Altbau mit speziellen Förderprogrammen, sofern es
sich um Maßnahmen an Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich
genutzten Gebäuden) handelt, für die vor dem 01.01.1995
der Bauantrag gestellt wurde.
Damit
Zuschüsse oder günstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt
für Wiederaufbau) in Anspruch ge- nommen werden
können, sind oftmals Bestätigungen über die Einhaltung
der technischen Mindest- anforderungen und die Eignung
der geplanten Maßnahmen von einem sachverständigen
Energiebe- rater notwendig. Die Anträge sind vor
Beginn der Maßnahmen zu stellen. Nach antragsgemäßer
Durchführung der Maßnahmen sind diese durch Einreichen
eines ausgefüllten Formulars zu bestä- tigen.
Durch
die Zulassung als Energieberater beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist es
möglich, für notwendige Änderungen und Modernisierungsmaßnahmen im Altbau
die notwendigen Bestätigungen auszustellen und einzureichen.
Für
den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses
gilt das Programm:
Für
energiesparende
Modernisierungsmaßnahmen im Altbau gelten folgende
Programme:
Hinweis
zu den Zahlenwerten des KfW-Förderprogramms:
Bei
einem KfW-Effizienzhaus 70 liegt der Jahresprimärenergiebedarf
bei höchstens 70 % eines vergleichbaren Neubaus,
der nach Vorgaben der Energieeinsparverordnung gebaut
wird. Deshalb benötigt ein KfW-Effizienzhaus 70
im Vergleich zum EnEV-Neubau weniger Energie für
Heizung und Warmwasser.
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