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 Moosthenning/Dingolfing, Kalender - Atom Uhr

Förderung durch die KfW-Förderbank

Die KfW-Förderbank unterstützt energiebewusstes Bauen und energiesparende Modernisierungs- maßnahmen im Altbau mit speziellen Förderprogrammen, sofern es sich um Maßnahmen an Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden) handelt, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt wurde.

Damit Zuschüsse oder günstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch ge- nommen werden können, sind oftmals Bestätigungen über die Einhaltung der technischen Mindest- anforderungen und die Eignung der geplanten Maßnahmen von einem sachverständigen Energiebe- rater notwendig. Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Nach antragsgemäßer Durchführung der Maßnahmen sind diese durch Einreichen eines ausgefüllten Formulars zu bestä- tigen.

Durch die Zulassung als Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist es möglich, für notwendige Änderungen und Modernisierungsmaßnahmen im Altbau die notwendigen Bestätigungen auszustellen und einzureichen.

Für den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses gilt das Programm:

Für energiesparende Modernisierungsmaßnahmen im Altbau gelten folgende Programme:

Hinweis zu den Zahlenwerten des KfW-Förderprogramms:

Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 liegt der Jahresprimärenergiebedarf bei höchstens 70 % eines vergleichbaren Neubaus, der nach Vorgaben der Energieeinsparverordnung gebaut wird. Deshalb benötigt ein KfW-Effizienzhaus 70 im Vergleich zum EnEV-Neubau weniger Energie für Heizung und Warmwasser.