Moosthenning/Dingolfing, Kalender - Atom Uhr
Energieausweise
(EnEV 2009)
Ein
vergleichender Blick auf den Heizwärmebedarf von
Wohngebäuden unterschiedlicher Baujahre zeigt folgende
Werte:
Der
Heizwärmebedarf liegt standortbezogen beim:
- Altbau,
vor 1980 gebaut: über 180 kWh/m2a
bis ca. 250 kWh/m2a und mehr
- Neubau,
Ab EnEV 2002 gebaut: zwischen 80 kWh/m2a
und 120 kWh/m2a
- Niedrigenergiehaus,
ab EnEV 2009 gebaut: unter 70 kWh/m2a
- Passivhaus:
unter 15 kWh/m2a
Heizwerte
zur Umrechnung:
Heiizöl:
ca. 10 kWh/Liter; Pellets: ca. 4,9 kWh/kg, Nadelholz
(lufttrocken): ca. 1.500 kWh/rm
Eine
primärenergetische Bewertung zeigt, wo Energie verschwendet
statt verwendet wird.
Beispielsweise
setzt eine Stromheizung nur ein Drittel der Primärenergie
in Heizwärme um, wäh- rend zwei Drittel bereits
außerhalb des Gebäudes bei der Umwandlung im Kraftwerk
verloren gehen. Öl-Niedertemperaturkessel oder Gas-Brennwertkessel
benötigen etwa 21 % (Öl) bzw. 12 % mehr Primärenergie,
als sie an Heizwärme abgeben.( Der Primärenergiefaktor
(bezogen auf den End- energiebedarf an der Systemgrenze)
für Strom wurde aufgrund des zunehmenden Anteils
von erneuerbaren Energien von 3,0 auf 2,6 gesenkt.
Er liegt für Heizöl, Erdgas und Flüssiggas bei 1,1
und für Holz bei 0,2). Dieses Verhältnis wird noch
günstiger, wenn der Heizkessel um eine Solar- anlage
zur Warmwasserbereitung oder ergänzend auch zur
Heizungsunterstützung erweitert wird.
Die
einzelnen Bauteile eines Gebäudes lassen unterschiedliche
Wärmeverluste zu. Folgende Durchschnittswerte bei
Altbauten sind interessant:
- Aussenwände
ca. 21 %
- Dachflächen
ca. 10 %
- Abwärme
aus der Heizungsanlage ca. 12 %
- Lüftungsverluste
und Wärmedurchgang durch Fenster ca. 50 %
- Durch
den Keller ca. 7 %
Hierbei
ist zu beachten, dass der Heizenergiebedarf eines
Hauses etwa 80 % vom gesamten Endenergiebedarf beträgt
und ca. 25 - 30 % davon lassen sich nach heutigem
Stand der Technik ohne wesentlichen Mehraufwand
oder Komfortverzicht einsparen.
Der
Bedarfsausweis
Dieser
zeigt den rechnerisch ermittelten Energiebedarf
des Gebäudes und somit die Energieeffi- zienz. Im
Formular wird als Energiekennwert angegeben, wieviel
Energie pro m2 Nutzfläche des Gebäudes zugeführt
werden muss, um es auf die gewünschte Innentemperatur
(Normwert 20°C) zu beheizen. Der Ausweis enthält
Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes,
wobei
die Bau- weise, die Dämmung und das Material von Wänden, Fenstern,
Dach etc. berücksichtigt werden. Er bewertet die
Qualität der Heizung und des eingesetzten Energiegieträgers
(Strom, Gas, Sonne etc.) sowie vorhandene Lüftungsanlagen
und der Einsatz von regenerativen Energien, wie
thermische Solaranlage oder Wärmepumpe werden berücksichtigt.
Unter Miteinbeziehung eines durchschnitt- lichen Nutzerverhaltens und - in Abhängigkeit vom Rechenverfahren
- dem klimatischen Standort des Gebäudes ergeben
sich mit anderen Gebäuden vergleichbare Kennwerte.
Der tatsächliche Energieverbrauch der individuellen
Nutzung bleibt unberücksichtigt.
Der
Bedarfsausweis ist die aufwändigere und teurere
Variante, bei der Häuser untereinander vergleichbar
gemacht werden.
Der
Verbrauchsausweis
Dieser
stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch
der Bewohner. Er wird auf Basis von min- destens
drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungen
berechnet, wobei der im Formular aus- gewiesene
Energieverbrauchskennwert - unter Berücksichtigung
des klimatischen Standorts inner- halb Deutschland
- angibt, wieviel Energie die Nutzer jährlich
pro m2 Nutzfläche verbraucht haben. Der Verbrauchsausweis
ist zwar die preislich günstigere Variante, liefert
aber je nach Verhalten der Nutzer, wie bspw. Singlehaushalt,
mehrköpfige Familie, mehrwöchiger Urlaub außerhalb
des Hau- ses während der Heizperiode usw. nicht
unbedingt die besseren bzw. keine vergleichbaren
Kenn- werte. Zur baulichen Qualität des Gebäudes
können keine Aussagen getroffen werden, weswegen
der Bedarfsausweis aussagekräftiger ist. Fördergelder
können mit dem Verbrauchsausweis nicht in Anspruch
genommen werden.
Tipp:.
Im
Rahmen der vom BAFA geförderten "Vor-Ort-Beratung"
werden beide Verfahren berücksichtigt, die Ergebnisse
miteinander verglichen und bei den Vorschlägen von
Maßnahmen zur energetischen Sanierung in die Wirtschaftlichkeitsbewertungen
miteinbezogen.
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