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       Copyright(c)                2007-2012         Brigitte Hallschmid TRAZADO.

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 Moosthenning/Dingolfing, Kalender - Atom Uhr

Energieausweise (EnEV 2009)

Ein vergleichender Blick auf den Heizwärmebedarf von Wohngebäuden unterschiedlicher Baujahre zeigt folgende Werte:  

Der Heizwärmebedarf liegt standortbezogen beim:

  • Altbau, vor 1980 gebaut: über 180 kWh/m2a bis ca. 250 kWh/m2a und mehr
  • Neubau, Ab EnEV 2002 gebaut: zwischen 80 kWh/m2a und 120 kWh/m2a
  • Niedrigenergiehaus, ab EnEV 2009 gebaut: unter 70 kWh/m2a
  • Passivhaus: unter 15 kWh/m2a

Heizwerte zur Umrechnung:

Heiizöl: ca. 10 kWh/Liter; Pellets: ca. 4,9 kWh/kg, Nadelholz (lufttrocken): ca. 1.500 kWh/rm

 

Eine primärenergetische Bewertung zeigt, wo Energie verschwendet statt verwendet wird.

Beispielsweise setzt eine Stromheizung nur ein Drittel der Primärenergie in Heizwärme um, wäh- rend zwei Drittel bereits außerhalb des Gebäudes bei der Umwandlung im Kraftwerk verloren gehen. Öl-Niedertemperaturkessel oder Gas-Brennwertkessel benötigen etwa 21 % (Öl) bzw. 12 % mehr Primärenergie, als sie an Heizwärme abgeben.( Der Primärenergiefaktor (bezogen auf den End- energiebedarf an der Systemgrenze) für Strom wurde aufgrund des zunehmenden Anteils von erneuerbaren Energien von 3,0 auf 2,6 gesenkt. Er liegt für Heizöl, Erdgas und Flüssiggas bei 1,1 und für Holz bei 0,2). Dieses Verhältnis wird noch günstiger, wenn der Heizkessel um eine Solar- anlage zur Warmwasserbereitung oder ergänzend auch zur Heizungsunterstützung erweitert wird.

Die einzelnen Bauteile eines Gebäudes lassen unterschiedliche Wärmeverluste zu. Folgende Durchschnittswerte bei Altbauten sind interessant:

  • Aussenwände ca. 21 %
  • Dachflächen ca. 10 %
  • Abwärme aus der Heizungsanlage ca. 12 %
  • Lüftungsverluste und Wärmedurchgang durch Fenster ca. 50 %
  • Durch den Keller ca. 7 %

Hierbei ist zu beachten, dass der Heizenergiebedarf eines Hauses etwa 80 % vom gesamten Endenergiebedarf beträgt und ca. 25 - 30 % davon lassen sich nach heutigem Stand der Technik ohne wesentlichen Mehraufwand oder Komfortverzicht einsparen.

Der Bedarfsausweis

Dieser zeigt den rechnerisch ermittelten Energiebedarf des Gebäudes und somit die Energieeffi- zienz. Im Formular wird als Energiekennwert angegeben, wieviel Energie pro m2 Nutzfläche des Gebäudes zugeführt werden muss, um es auf die gewünschte Innentemperatur (Normwert 20°C) zu beheizen. Der Ausweis enthält Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes, wobei die Bau- weise, die Dämmung und das Material von Wänden, Fenstern, Dach etc. berücksichtigt werden. Er bewertet die Qualität der Heizung und des eingesetzten Energiegieträgers (Strom, Gas, Sonne etc.) sowie vorhandene Lüftungsanlagen und der Einsatz von regenerativen Energien, wie thermische Solaranlage oder Wärmepumpe werden berücksichtigt. Unter Miteinbeziehung eines durchschnitt- lichen Nutzerverhaltens und - in Abhängigkeit vom Rechenverfahren - dem klimatischen Standort des Gebäudes ergeben sich mit anderen Gebäuden vergleichbare Kennwerte. Der tatsächliche Energieverbrauch der individuellen Nutzung bleibt unberücksichtigt.

Der Bedarfsausweis ist die aufwändigere und teurere Variante, bei der Häuser untereinander vergleichbar gemacht werden.

Der Verbrauchsausweis  

Dieser stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird auf Basis von min- destens drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungen berechnet, wobei der im Formular aus- gewiesene Energieverbrauchskennwert - unter Berücksichtigung des klimatischen Standorts inner- halb Deutschland - angibt, wieviel Energie die Nutzer jährlich pro m2 Nutzfläche verbraucht haben. Der Verbrauchsausweis ist zwar die preislich günstigere Variante, liefert aber je nach Verhalten der Nutzer, wie bspw. Singlehaushalt, mehrköpfige Familie, mehrwöchiger Urlaub außerhalb des Hau- ses während der Heizperiode usw. nicht unbedingt die besseren bzw. keine vergleichbaren Kenn- werte. Zur baulichen Qualität des Gebäudes können keine Aussagen getroffen werden, weswegen der Bedarfsausweis aussagekräftiger ist. Fördergelder können mit dem Verbrauchsausweis nicht in Anspruch genommen werden.

Tipp:.

Im Rahmen der vom BAFA geförderten "Vor-Ort-Beratung" werden beide Verfahren berücksichtigt, die Ergebnisse miteinander verglichen und bei den Vorschlägen von Maßnahmen zur energetischen Sanierung in die Wirtschaftlichkeitsbewertungen miteinbezogen.